Umsatzsteuer
Generell gilt, dass
UnternehmerInnen, die in Österreich gegen Bezahlung Waren
liefern oder Leistungen erbringen, Umsatzsteuer verrechnen
und diese an das zuständige Finanzamt melden (Umsatzsteuervoranmeldung)
und bezahlen müssen - Normalsteuersatz derzeit 20%.
Im Gegenzug können
UnternehmerInnen die Umsatzsteuer, die ihnen bei Lieferungen
oder Leistungen für das Unternehmen in Rechnung gestellt
wurde, als Vorsteuer beim zuständigen
Finanzamt geltend machen. Die Rechnung muß
allerdings den Formvorschriften entsprechen - siehe
Rechnungsausstellung.
KleinunternehmerInnen
Für UnternehmerInnen,
deren Jahresumsatz unter € 30.000,-
liegt, gilt die Regelung
für Kleinunter-nehmerInnen. Das heißt, Sie müssen
in Ihren Rechnungen an KundInnen keine Umsatzsteuer verrechnen,
können aber auch keine Vorsteuer für Ihr Unternehmen
geltend machen. Diese Umsatzgrenze dürfen Sie einmal
in fünf Jahren um 15% überschreiten (also €
34.500,- Jahresumsatz).
Sie können allerdings einen
Antrag auf Regel-besteuerung (Verzicht auf die KleinunternehmerInnen-Regelung) stellen,
was heißt, sie verrechnen an Ihre Kunden Umsatzsteuer
und können Vorsteuer geltend machen.
Aber Achtung!
An die beantragte Regelbesteuerung sind Sie fünf
Jahr lang gebunden. Nach Ablauf dieser fünf
Jahre - auch unter Berücksichtigung der neuen Umsatzsteuergrenze
- können Sie die KleinunternehmerInnen-Regelung wieder
in Anspruch nehmen, müssen dies allerdings bei Ihrem
zuständigen Finanzamt bis zum 31. Jänner des Folgejahres
bekanntgeben.
Meldung und Zahlung
- Bis € 22.000,- (Vor)Jahresumsatz pro Quartal jeweils bis zum 15. des zweitfolgenden Monats (z.B. für das 1. Quartal bis zum 15.5.)
- Über € 22.000,- (Vor)Jahresumsatz monatlich jeweils bis zum 15. des zweitfolgenden Monats (z.B. für Jänner bis zum 15.3.)
Bei einem Umsatzsteuerguthaben
- Vorsteuern höher als Umsatzsteuer - unbedingt
Rückzahlung beantragen !
UnternehmerInnen
mit Internetanschluss müssen Ihre Umsatzsteuervoranmeldungen
elektronisch - via FinanzOnline - abgeben.
Die entsprechenden
Umsatzsteuer-Formulare erhalten Sie auf der Website des Finanzministeriums.