Umsatzsteuer
Generell gilt, dass UnternehmerInnen, die in Österreich gegen Bezahlung Waren liefern oder Leistungen erbringen, Umsatzsteuer verrechnen und diese an das zuständige Finanzamt melden (Umsatzsteuervoranmeldung) und bezahlen müssen – Normalsteuersatz derzeit 20%.
Im Gegenzug können UnternehmerInnen die Umsatzsteuer, die ihnen bei Lieferungen oder Leistungen für das Unternehmen in Rechnung gestellt wurde, als Vorsteuer beim zuständigen Finanzamt geltend machen. Die Rechnung muß allerdings den Formvorschriften entsprechen – siehe Rechnungsausstellung.
KleinunternehmerInnen
Für UnternehmerInnen, deren Jahresumsatz unter € 30.000,- liegt, gilt die Regelung für Kleinunter-nehmerInnen. Das heißt, Sie müssen in Ihren Rechnungen an KundInnen keine Umsatzsteuer verrechnen, können aber auch keine Vorsteuer für Ihr Unternehmen geltend machen. Diese Umsatzgrenze dürfen Sie einmal in fünf Jahren um 15% überschreiten (also € 34.500,- Jahresumsatz).
Sie können allerdings einen Antrag auf Regel-besteuerung (Verzicht auf die KleinunternehmerInnen-Regelung) stellen, was heißt, sie verrechnen an Ihre Kunden Umsatzsteuer und können Vorsteuer geltend machen.
Aber Achtung! An die beantragte Regelbesteuerung sind Sie fünf Jahr lang gebunden. Nach Ablauf dieser fünf Jahre – auch unter Berücksichtigung der neuen Umsatzsteuergrenze – können Sie die KleinunternehmerInnen-Regelung wieder in Anspruch nehmen, müssen dies allerdings bei Ihrem zuständigen Finanzamt bis zum 31. Jänner des Folgejahres bekanntgeben.
Meldung und Zahlung
- Bis € 22.000,- (Vor)Jahresumsatz pro Quartal jeweils bis zum 15. des zweitfolgenden Monats (z.B. für das 1. Quartal bis zum 15.5.)
- Über € 22.000,- (Vor)Jahresumsatz monatlich jeweils bis zum 15. des zweitfolgenden Monats (z.B. für Jänner bis zum 15.3.)
Bei einem Umsatzsteuerguthaben – Vorsteuern höher als Umsatzsteuer – unbedingt Rückzahlung beantragen !
UnternehmerInnen mit Internetanschluss müssen Ihre Umsatzsteuervoranmeldungen elektronisch – via FinanzOnline – abgeben.
Die entsprechenden Umsatzsteuer-Formulare erhalten Sie auf der Website des Finanzministeriums.



