Rechnungsausstellung
Formvorschriften für Rechnungen
Sie sind als UnternehmerIn verpflichtet, Rechnungen an UnternehmerInnen auszustellen.
Rechnungen (für Lieferungen/Leistungen im Inland) müssen folgende Angaben enthalten, bei Kleinbetragsrechnungen (Rechnungsbetrag bis € 150,-) reichen die rot fettgedruckten Angaben:
- Name und Anschrift des liefernden/leistenden Unternehmens
- Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID-Nummer) des liefernden/leistenden Unternehmens (falls Umsatzsteuer verrechnet wird)
- Name und Anschrift des Empfängers der Lieferungen/Leistungen
- Ausstellungsdatum
- Fortlaufende Rechnungsnummer
- Menge oder handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder Art und Umfang der Leistungen
- Tag der Lieferung oder Leistungszeitraum
- Nettobetrag der Lieferungen oder Leistungen (nicht bei KleinunternehmerInnen)
- Umsatzsteuerprozentsatz (falls Umsatzsteuer verrechnet wird)
- Umsatzsteuerbetrag (falls Umsatzsteuer verrechnet wird)
- Gesamtrechnungsbetrag (inklusive Umsatzsteuer, falls Umsatzsteuer verrechnet wird)
- Bei Rechnungen mit einem Rechnungsbetrag über € 10.000,- die UID-Nummer des Empfängers (ab 01.07.2006).
KleinunternehmerInnen, die keine Umsatzsteuer verrechnen, sollten den Hinweis anführen “Der angeführte Rechnungsbetrag ist laut § 6 (1) Z 27 UStG umsatzsteuerfrei. Ich behalte mir vor, die Umsatzsteuer nach zu verrechnen, falls ich die Kleinunternehmer-Grenze überschreite” – nicht gesetzlich verpflichtend.
Zusätzlich sollten Sie unbedingt Ihre Zahlungsbedingungen und einen Hinweis auf mögliche Verzugszinsen und Mahnspesen anführen (siehe auch: Mahnung Ihrer Forderungen) – nicht gesetzlich verpflichtend, aber unternehmerisch notwendig.
Beispiel einer Rechnung (PDF-Datei)



