Kontrolle und Abrechnung Ihrer Reisekosten
Sie sind beruflich viel unterwegs,
über 25 km von Ihrem Unternehmensstandort entfernt und
länger als drei Stunden?
Dann können Sie Diäten (Tages- und Nächtigungsgelder) zusätzlich zu Fahrtkosten, Kilometergeldern, etc. als Betriebsausgaben absetzen.
Sie müssen allerdings Reisekostenabrechnungen erstellen und die gesetzlichen Regelungen dazu beachten.
Falls Sie Kilometergeld
für berufliche Fahrten mit dem privaten PKW (€ 0,42
pro gefahrenem Kilometer) als Betriebsausgabe
geltend machen, dürfen Sie Park- und Mautgebühren
für diese Fahrten nicht zusätzlich
absetzen.
Zu kompliziert? Ich übernehme
gerne die Kontrolle und Abrechnung Ihrer Reisekosten.
| Tipp: |
|
Führen Sie genaue Aufzeichnungen über Ihre Dienstreisen (Datum, Beginn, Ende, Zweck, gefahrene Kilometer) und sammeln Sie die entsprechenden Belege dazu (Fahrtkosten, Hotelbelege, etc.). Bei Auslandsdienstreisen sind zusätzlich die Grenzübertrittszeiten aufzeichnen (bei Flugreisen ist das die Abflugs- bzw. Ankunftszeit in Österreich). |
|