Kontrolle und Abrechnung Ihrer Reisekosten

Sie sind beruflich viel unterwegs, über 25 km von Ihrem Unternehmensstandort entfernt und länger als drei Stunden?

Dann können Sie Diäten (Tages- und Nächtigungsgelder) zusätzlich zu Fahrtkosten, Kilometergeldern, etc. als Betriebsausgaben absetzen.

Sie müssen allerdings Reisekostenabrechnungen erstellen und die gesetzlichen Regelungen dazu beachten.

Falls Sie Kilometergeld für berufliche Fahrten mit dem privaten PKW (€ 0,42 pro gefahrenem Kilometer) als Betriebsausgabe geltend machen, dürfen Sie Park- und Mautgebühren für diese Fahrten nicht zusätzlich absetzen.

Zu kompliziert? Ich übernehme gerne die Kontrolle und Abrechnung Ihrer Reisekosten.

Tipp:   Führen Sie genaue Aufzeichnungen über Ihre Dienstreisen (Datum, Beginn, Ende, Zweck, gefahrene Kilometer) und sammeln Sie die entsprechenden Belege dazu (Fahrtkosten, Hotelbelege, etc.). Bei Auslandsdienstreisen sind zusätzlich die Grenzübertrittszeiten aufzeichnen (bei Flugreisen ist das die Abflugs- bzw. Ankunftszeit in Österreich).