Rechnungsausstellung
Formvorschriften
für Rechnungen
Sie sind
als UnternehmerIn verpflichtet, Rechnungen an UnternehmerInnen
auszustellen.
Rechnungen (für
Lieferungen/Leistungen im Inland) müssen folgende
Angaben enthalten, bei Kleinbetragsrechnungen (Rechnungsbetrag
bis € 150,-) reichen die rot fettgedruckten Angaben:
- Name und Anschrift des liefernden/leistenden
Unternehmens
- Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID-Nummer) des liefernden/leistenden
Unternehmens (falls Umsatzsteuer verrechnet wird)
- Name und Anschrift des Empfängers der Lieferungen/Leistungen
- Ausstellungsdatum
- Fortlaufende Rechnungsnummer
- Menge oder handelsübliche Bezeichnung
der gelieferten Gegenstände oder Art und Umfang der
Leistungen
- Tag der Lieferung oder Leistungszeitraum
- Nettobetrag der Lieferungen oder Leistungen (nicht bei
KleinunternehmerInnen)
- Umsatzsteuerprozentsatz (falls Umsatzsteuer
verrechnet wird)
- Umsatzsteuerbetrag (falls Umsatzsteuer verrechnet wird)
- Gesamtrechnungsbetrag (inklusive Umsatzsteuer,
falls Umsatzsteuer verrechnet wird)
- Bei Rechnungen mit einem Rechnungsbetrag über €
10.000,- die UID-Nummer des Empfängers (ab 01.07.2006).
KleinunternehmerInnen,
die keine Umsatzsteuer verrechnen, sollten
den Hinweis anführen "Der angeführte Rechnungsbetrag
ist laut § 6 (1) Z 27 UStG umsatzsteuerfrei. Ich behalte
mir vor, die Umsatzsteuer nach zu verrechnen, falls ich die
Kleinunternehmer-Grenze überschreite" - nicht gesetzlich
verpflichtend.
Zusätzlich
sollten Sie unbedingt Ihre Zahlungsbedingungen
und einen Hinweis auf mögliche Verzugszinsen
und Mahnspesen anführen (siehe auch: Mahnung
Ihrer Forderungen) - nicht gesetzlich verpflichtend,
aber unternehmerisch notwendig.
Beispiel einer Rechnung (PDF-Datei)
