Mahnung Ihrer Forderungen

Ihre Kunden zahlen Rechnungen nicht zum fälligen Termin und Sie warten geduldig auf den Zahlungseingang ?

Nicht bezahlte und nicht gemahnte Rechnungen sind der günstigste Kredit - das wissen auch Ihre Kunden. Und viele Unternehmen bezahlen Rechnungen erst nach Erhalt einer schriftlichen oder telefonischen Zahlungserinnerung.

Also scheuen Sie sich nicht, Ihre Kunden freundlich aber bestimmt auf fällige, noch nicht bezahlte Rechnungen hinzuweisen.

Sie können bei schriftlichen Mahnungen auch übliche Verzugszinsen und Mahnspesen verrechnen.

Voraussetzung dafür ist allerdings, dass Ihre Kunden von Anfang an über Ihre Zahlungsbedingungen, mögliche Verzugszinsen und Mahnspesen informiert sind.

Tipp:   Führen Sie Zahlungsbedingungen, mögliche Verzugszinsen und Mahnspesen in Ihren "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" sowie allen Angeboten, Auftragsbestätigungen, Verträgen und Rechnungen an.