Einkommenssteuer
Als UnternehmerIn
müssen Sie für Ihr Einkommen -
Gewinn vor Steuern - Einkommenssteuer bezahlen - dies entspricht
der Lohnsteuer bei Angestellten.
Berechnung der
Einkommenssteuer
Die Berechnung
der Einkommenssteuer erfolgt aufgrund Ihrer jährlichen
Einkommenssteuer-Erklärung. Berücksichtigt
werden zusätzlich Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag,
Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen.
Falls Ihr Jahreseinkommen
€ 11.000,- nicht übersteigt brauchen Sie keine Einkommenssteuer
bezahlen.
Mit der Steuerreform 2009 wurden
auch die Steuertarife geändert - eine Übersicht
zur Berechnung finden Sie im Newsletter Archiv.
Einkommenssteuer(jahres)erklärung
Wie bereits oben
erwähnt, müssen Sie als UnternehmerIn eine Einkommenssteuererklärung mit zumindestens der Beilage E1 an das Finanzamt übermitteln.
Diese muß Ihre Branchenkennzahl
und Ihre Einnahmen und Ausgaben nach bestimmten
Kennzahlen gegliedert enthalten.
Sie sollten daher
Ihre Einnahmen-Ausgaben-Rechnung so einrichten
(lassen), dass Einnahmen und Ausgaben laut den von der Finanzbehörde
vorgeschriebenen Kennzahlen zusammengefasst werden.
UnternehmerInnen
mit Internetanschluss müssen Ihre Einkommenssteuererklärung
elektronisch - via FinanzOnline - bis zum 30.06. des Folgejahres abgeben.
Zusätzlich
abschreiben
Ebenso wie Angestellte
können auch UnternehmerInnen Sonderausgaben und außergewöhnliche
Belastungen abschreiben - wie z.B. Lebens-, Unfall-, Zusatzkrankenversicherungen,
Kirchenbeiträge, Spenden an bestimmte Institutionen, etc. und zusätzlich:
- Einnahmen-Ausgaben-RechnerInnen:
Verluste der letzten drei Jahre im Ausmaß
von 75%
- Krankheitskosten (mit Selbstbehalt),
darunter fallen z.B. der Selbstbehalt der SVA für Arztbesuche,
Brillen, Kontaktlinsen, Zahnersatz
- Kinderbetreuungskosten ohne Selbstbehalt
Informationen
zu den letzten Steuerreformen finden Sie im Newsletter
Archiv.
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