Abgabefristen
Generell gilt, dass UnternehmerInnen, die über einen
Internetanschluss verfügen, Ihre Erklärungen,
Anträge, etc. an das Finanzamt elektronisch via
FinanzOnline abgeben müssen.
Lesen Sie mehr
zur Anmeldung zu FinanzOnline unter Tipps
& News oder besuchen Sie direkt die Website des Finanzministeriums,
Formulare
FINANZOnline
Umsatzsteuervoranmeldung (unverändert)
- Quartal: bis
- 15.5. (für Q1),
- 15.8. (für Q2),
- 15.11. (für Q3),
- 15.2. (für Q4 im Folgejahr)
- Monat: bis
- 15.3. (für Jänner),
- 15.4. (für Februar),
- 15.5. (für März),
- ...
Einkommenssteuerjahres-
bzw.
Umsatzsteuerjahreserklärung
- Elektronisch - via FinanzOnline -bis 30.6. des Folgejahrs
- Nicht elektronisch - wenn kein Internetanschluss vorhanden
- bis 30.4. des Folgejahrs
|